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Bezeichnung:
unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen sowie anschließend unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
 

Sollten Sie demzufolge feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, beantragen Sie formlos die entsprechende Berichtigung /Ergänzung dieser Daten.

Die Meldebehörde  überprüft sodann die Angaben anhand zum Nachweis vorzulegender Unterlagen und nimmt die erforderlichen Korrekturen vor.

Teaser

Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die die Meldebehörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

Verfahrensablauf

Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig oder unvollständig sind, erfolgt die Berichtigung/Ergänzung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständigen Meldebehörden. 

Zuständige Stelle

Meldebehörden

Voraussetzungen

Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Gering.

In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

Anträge / Formulare

keine

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

01.06.2022
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen sowie anschließend unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
 

Sollten Sie demzufolge feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, beantragen Sie formlos die entsprechende Berichtigung /Ergänzung dieser Daten.

Die Meldebehörde  überprüft sodann die Angaben anhand zum Nachweis vorzulegender Unterlagen und nimmt die erforderlichen Korrekturen vor.

Teaser

Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die die Meldebehörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

Verfahrensablauf

Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig oder unvollständig sind, erfolgt die Berichtigung/Ergänzung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständigen Meldebehörden. 

Zuständige Stelle

Meldebehörden

Voraussetzungen

Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Gering.

In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

Anträge / Formulare

keine

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

01.06.2022
Stelle:
Stadt Viernheim - Bürgerbüro
Postanschrift:
Kettelerstraße 1B
68519 Viernheim
Postfach:
Postfach
68519 Viernheim
Telefon:
115
(Bemerkung: Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung)
Telefax:
06204 988-387
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

NUR MIT TERMIN

Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
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